Coaching Therapie: Trainingstherapie
Coaching/Therapie?
Auffallend ist, dass hier ein großer Informationsbedarf herrscht und das Theme hochaktuell ist – und die Recherche arbeitet allmählich daran (ein Beispiel ist eine Studienarbeit, die die Studierende Jacqueline Fehlemann (Universität zu Köln bei Prof. Dr. Egon Stephan, 2013/2014) zum selben Themengebiet und letztendlich mit dem selben Endresultat wie Werner und Webers gemacht hat: Kaum ein Trainer kennt die Abgrenzung zwischen Coaching und Psychotherapie).
Doch so bedeutsam die Resultate von Werner und Webers auch sind, einige ihrer Erklärungen müssen berichtigt werden, etwa die juristische Sichtweise, die nicht richtig dargestellt wird: Weder das Psychotherapiegesetz (PsychThG) legt die Therapie fest oder erläutert sie (konkret), noch gibt es einen Grobüberblick über die psychotherapeutischen Abläufe. Kranke sollten sich behandeln oder ärztlich betreuen.
Deshalb dürfen nur zugelassene Mediziner Erkrankungen erkennen und behandeln. Weil es eine Trennung zwischen konventioneller Medizin und anderen Methoden gibt, gibt es neben der konventionellen Medizin einen Saal, der anderen Menschen die Möglichkeit zur Selbstbehandlung gibt. Mit der Zeit hat sich herausgestellt, dass Geisteskrankheiten nicht mehr von Allgemein- und Heilpraktikern therapiert werden können, sondern einer anderen Therapie bedürfen.
Die daraus resultierenden Gesetze sowie das Heilpraktikum sagen, dass man für die Wohlfahrtsbehandlung und -therapie eine nationale Genehmigung brauch. Was ist eigentlich Geisteskrankheit und psychologische Therapie oder auch psychotherapeutische Therapie, ist eben nicht festgelegt. Es gibt einen (rechtlichen) Gesamtkatalog, wie Werner und Webers (S. Wenn dies wirklich der Fall wäre, wäre es in der Tat sehr simpel und eine Erörterung über die Demarkation und Genehmigung wäre nicht notwendig.
Die Genehmigung zur wissenschaftlichen Würdigung therapeutischer Eingriffe in Deutschland wird durch § 11 PsychThG erteilt. Danach kann ein Arzt und Psychotherapeut nur den Gegensatz zum normalen Zustand feststellen und ihn mit anerkannten (und bewährten) Behandlungsmöglichkeiten aufbereiten. Dies ist die Quelle der Ungewissheit darüber, was eine Geisteskrankheit ist und wie sie zu therapieren ist.
Unter Bezugnahme auf meinen Beitrag „Ist Coaching Therapie? Es ist weder schriftlich noch auf andere Weise gesagt worden, dass eine Mischung von Hinweisen ein Coaching-Fall wäre oder nicht. Ich bin mir der Unterscheidung bewusst, ob ein Coaching-Fall liegt. In dieser Hinsicht weiß ich auch die Unterscheidung zu Pastoral und Vermittlung, um andere rechtlich regulierte Aktivitäten mit menschlichem „Bedarf“ zu erwähnen.
Was mir schwer fällt, ist der Weg, den Werner und Webers anscheinend gehen wollen, um Geisteskrankheiten zu entdecken, ohne dazu das Recht dazu zu haben. Die Trainer können und müssen nur die Abweichungen vom Normzustand feststellen und dann das weitere Vorgehen festlegen. Alle Ärzte, Heiler und psychologischen Psychotherapeuten usw. streng genommen, durch die Zusammenarbeit mit einem Kranken, begehen Körperverletzungen an dem Kranken, aber dies ist durch die Zustimmung des Kranken legitim.
Mit dieser Genehmigung ist der behandelnde Therapeut nicht belangbar. Wir können hier natürlich den Zeitpunkt besprechen, zu dem die Einwilligung eines Kranken nicht mehr legal ist, weil sie zum Beispiel nicht oder nicht richtig geklärt ist, aber das sollte an anderer Stelle präzisiert werden. Doch wer psychisches Leid heilen will und seinen Kranken betrügt, dass er dies kann und darf, macht sich nach 5 HeilsPrG zur strafrechtlichen Verfolgung bereit; gleichgültig, ob dies nun absichtlich oder nachlässig geschehen ist.
Das Hauptproblem besteht darin, dass es Coachingansätze mit einem therapeutischen Schwerpunkt gibt, die offenbar ohne Zustimmung des Staates angewendet werden. Der Begriff Coaching als Hilfsmittel zur Selbsterziehung gibt bereits Anhaltspunkte zur Differenzierung. Und was muss ein Trainer dazugelernt haben? Wodurch wird erkannt, dass das zu behandelnde Themengebiet kein Coaching-Fall ist, sondern eine psychische Erkrankung?
Unabhängigkeit: Der Kunde will selbstständig sein, eigene Vorstellungen, eigene Kräfte und Schwachstellen kennen. Der Kunde fragt den Trainer nicht nach einer konkreten Problemlösung, er wird nicht vom Trainer abhängig und macht ihn für alles haftbar. Bereitschaft zur Veränderung: Der Kunde will sich verändern, will sich weiterentwickeln, will etwas dazulernen und ist offen für Kritik.
Dadurch wird der Kunde nicht tatkräftig über seine Mängel hinwegtäuschen, wird weder offensiv noch äußerst untätig in einer Gegenüberstellung. Handlungskompetenz in Zielerreichungsrichtung: Der Kunde kann aus eigener Initiative sein eigenes Einstellungsziel und seine konkreten Aktionsziele erstellen, nennen und auch durchsetzen. Der Kunde ist also selbstreflexiv, kann in andere Blickwinkel denken und fühlen, entfaltet sich in einem bestimmten Rhythmus und fällt nicht dauernd auf den Startpunkt zurück.
Ein psychologisches Phänomen spricht für sich: Wiederholung: Das Phänomen tritt im Alltag auf und tritt in vergleichbaren Zusammenhängen wieder auf, eine Verbesserung ist nicht zu erkennen. Die Beeinträchtigungen und der Leidensdruck: Der Kunde hat offensichtlich unter seinem Leiden zu leiden.