Supervision Geschützter Begriff: Aufsicht Geschützter Begriff
Aufsicht ist kein rechtlich geschützter Begriff. Guten Tag, zunächst etwas sehr Wichtiges am Anfang: Der Begriff „Supervisor“ ist leider noch nicht geschützt. Die Supervision ist eine berufsbezogene und aufgabenorientierte Beratung für Berufstätige oder zur Berufsvorbereitung. Die Vorauswahl des Betreuers kann nur einmal nach formalen Kriterien erfolgen. „Vorgesetzter“ ist kein geschützter Begriff.
Orientierungshilfe @ Der Ratgeber
Die erste “ Aufsichtsspur “ findet sich im AT, im zweiten Teil des Buches Moses, Kap. 18 Moses Stiefvater Jetro entdeckte, dass mit seinem Stiefvater etwas nicht in Ordnung war. Oft sind die Aufgabenstellungen und Verantwortlichkeiten so vielschichtig, dass die eigenen Belastbarkeitsgrenzen regelmässig durchbrochen werden. Besonders im diakonischen Dienst, der Pastoral, Rat und Behandlung umfasst, verliert man sich selbst und auch Gott oft aus dem Auge, um anderen zu dienen und sich um sie zu sorgen: Wie wollen wir andere fördern, wenn wir nicht auf uns selbst achten?
Aufsicht ist vom Latino-Aufseher abgeleitet und heißt soviel wie Blick nach oben oder oben; auch von oben, Blick von oben; Blick nach oben oder über sich hinaus. Der Ausbau der Supervision als professionelle Form der Beratung hat mehr als ein Jahrhundert lang seine Ursprünge in den Anfangszeiten der Sozial- und Sozialarbeit in den USA.
Wenn Sie sich in diese Story einarbeiten wollen, empfehlen wir Ihnen das exzellente Werk von Herrn Belardi „Supervision – von der praktischen Anleitung bis zur Organisationsentwicklung“. Die Aufsicht wird in Deutschland erst seit etwa den 1950er Jahren wahrgenommen und weiter ausgebaut. Folgende Fachbegriffe sind ebenfalls mit der Supervision verbunden: Praktische Ratschläge, praktische Anweisungen, Trainingsaufsicht, Weiterbildungsaufsicht, kollegialer Rat und oft auch Coach.
Die heutige Supervisionspraxis bedient sich unterschiedlichster methodischer Herangehensweisen, z.B. aus der Kommunikationsforschung, der Systemtheorie, der organisatorischen Unternehmensberatung und auch aus verschiedenen therapeutischen Ansätzen (Gestalttherapie, Systemberatung, psychoanalytische Analyse, etc.). Aufsicht ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Beispielsweise wird dieser Begriff von verschiedenen Beratern oft in ihrer Eigenpräsentation verwendet, auch wenn sie nicht über eine angemessene Zusatzausbildung oder Berufsausbildung verfügen.
Es wird jedoch weitgehend außer Acht gelassen (hier im Sinn von „don’t look!“), dass sich die „Aufsichtslandschaft“ in unserem Lande und in ganz Europa fundamental verändert hat. Die Aufsicht hat sich zu einem eigenen Beruf weiterentwickelt, der auf der Basis von bestimmten Ausbildungs- und Qualifizierungsstandards abarbeitet.
Heute ist die DGSv die Dachorganisation der Aufsicht in Deutschland und mit anderen Dachorganisationen in ganz Europa verbunden. Die Zugehörigkeit des Betreuers zu diesem Spitzenverband ist in der Regel Voraussetzung für die Aufsicht in allen beruflich tätigen Institutionen, damit die grundlegenden Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Also, was ist Aufsicht?
In der Supervision werden drei Gebiete besonders berücksichtigt: Aufbau, Sinn und Dynamiken des Kontexts, d.h. des ganzen Berufsfelds des Supervisors/der Supervisorin (Bezeichnung für diejenigen, die die Supervision für sich selbst übernehmen), einschließlich vor allem der institutioneller und organisatorischer Randbedingungen der Supervisorin/des Supervisors/der Supervisorin in Konfliktsituationen und Arbeitsverhältnissen (z.B. eigene Lebenshistorie, offene/verdeckte Aufgaben der Herkunftsfamilien).
Reflektion über die praktische Tätigkeit des Vorgesetzten (z.B. Fallüberwachung etc.). Die Supervision soll die Erhaltung, Wiederherstellung und Erweiterung der fachlichen/freiwilligen und persönlichen Handlungsfähigkeit fördern. Es erlaubt, an konkreten Lösungen für die Fragestellungen des Betreuers zu erarbeiten und bietet in diesem Rahmen Lern- und Erfahrungsräume sowie Entwicklungs- und Veränderungsräume.
Insbesondere soll er sich in der Supervision gefühlsmäßig erleichtern, seine Wahrnehmungsfähigkeiten ausweiten und seine Konflikt- und Verhandlungsfähigkeiten entwickeln. Bei der Supervision kann aber auch eine emotionale Last für den Supervisor und im Zuge der selbst-reflektierenden Überprüfung der beruflichen und pastoralen Rollen und Identitäten entstehen. Ich möchte an dieser Stelle das Konzept der Konfrontation durch das der Zusammenstellung der Dinge ablösen.
Meiner Meinung nach geht es bei der Supervision darum, dass die Vorgesetzten mit sich selbst in Berührung kommen, mit den sie bewegenden Inhalten und mit unterschiedlichen Perspektiven und Lösungen. Ich mag hier eine Darstellung, die Kurt F. Richter über den Prozess der pädagogischen Supervision (d.h. Supervision für Supervisor in der Ausbildung) gibt, auf die ich mich auch generell beziehe.
Er bezeichnet darin die Supervision als einen umfassenden Prozess der „Begleitung, der sichere Erfahrungsräume, modellhaftes Verhalten, Wahrnehmung, Wissen und Kompetenz schafft“ (Kurt F. Richter, in: Systembetreuung, S. 136). Die Supervision erfolgt als Einzelaufsicht, als Gruppenaufsicht (Mitarbeiter verschiedener Institutionen) und als Aufsicht in Unternehmen (Teamaufsicht, Führung und Rollenaufsicht). Standardmäßig ist jeder Vorgesetzte regelmässig in der Aufsicht (Kontrollaufsicht) und es ist Bestandteil des Aufsichtsvertrages, dass in der Kontrollaufsicht über Erkenntnisse aus Kontrollprozessen diskutiert werden kann.
In dem Vertrag zwischen den Vorgesetzten werden auch die Zahl der Treffen, das Entgelt, die vorläufigen Zielsetzungen, mögliche Zwischen- und Endbewertungen usw. festgelegt. Der Inhalt der Aufsicht unterliegt der Geheimhaltungspflicht, sofern nicht explizit vertragliche Vereinbarungen wie z. B. bei der Kontrollaufsicht geschlossen werden. Aufsicht als geistiger Erlebnisraum? In ihrer Schilderung der pastoralen Aufsicht erwähnen die beiden die Tatsache, dass die Aufsicht auch und vor allem den Glaube der Vollzeitpastoren und Pfarrer betrifft.
Die Supervision wird von ihnen als begleitender Wandlungsprozess im Sinn eines Lernpfades verstanden, in dem die spirituelle Ebene, d.h. die Auswirkung und der Ausstoß des Gottesgeistes, im Betreuerleben explizit berücksichtigt wird. Eine “ gläubige Aufsicht “ gibt es nicht, sondern in den Kontexten des Christentums, in denen die wesentlichen Inhalte bewußt nachgespielt werden: Es gibt keine „christliche Aufsicht“:
Inwiefern erfahren die Betreuer in ihrer pastoralen und spirituellen Tätigkeit das Werk des Herrn? Weshalb steht immer ein bestimmtes spirituelles Thema, ein Wort und ein Dogma im Mittelpunkt, während andere wenig oder gar keine Aussagekraft haben? In der Supervision soll der Glauben an den Praxis-, Haltungs- und Aktionsraum und den Alltag des Betreuers und nicht die konzipierte frommen Theorien oder theoretischen Abhandlungen zu christlich-religiösen Fragen in der Supervision erkennbar und damit der Reflektion zugängig gemacht werden.
Es wird hier exakt die Einstellung geschildert, die meiner Meinung nach auch in der Supervision im Rahmen des Christentums immer wieder im Licht des Werkes des Geistes Christi sowohl vom Vorgesetzten als auch vom Vorgesetzten in Frage gestellt wird. Der fachliche Rahmen spielt nur eine nachgeordnete Funktion und ein längerfristiger therapeutischer Rahmen wäre für den Menschen von Bedeutung. ý ausschliesslich organisatorische Beratung und Entwicklung sind gefragt. Ein Coaching-Prozess soll zu gewissen zielorientierten Resultaten fýhren.
Die Supervision sollte eher zum alltäglichen Teil der beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit in den kirchlichen und freien Gemeinden sowie in den verschiedenen kirchlichen Einrichtungen werden. Auch auf dem Gebiet der kirchlichen Arbeiten und Ämter besteht ein dringender Bedarf an Supervision, um zum Maßstab der beratenden und pastoralen, beruflichen und geistlichen Entwicklung zu werden. Es wäre gut, wenn mehr Christinnen und Christinnen in diesem Gebiet ausgebildet würden, um aus einer klaren Christenverantwortung und Einstellung heraus Supervision vorzuschlagen.