Überlegen Sie zuerst, ob Sie wegen einer konkreten Lebensfrage Unterstützung suchen oder wegen psychischer Beschwerden behandelt werden möchten. Beides gibt es per Video, Telefon oder Chat. Je nach Anbieter unterscheiden sich Qualifikation, Kosten und Aufgaben.
Bei einer psychischen Erkrankung hilft eine psychotherapeutische Sprechstunde, also ein erstes Gespräch zur Einschätzung Ihrer Beschwerden, den nächsten Schritt zu klären. Beratungsstellen helfen bei persönlichen Belastungen. Am Onlineformat erkennen Sie nicht, ob ein Angebot Beratung oder Behandlung umfasst.
Beratung oder Therapie?
Psychologische Beratung unterstützt zum Beispiel bei Konflikten, Entscheidungen, Erziehungsfragen oder belastenden Lebenssituationen. Sie ist nicht automatisch eine Behandlung psychischer Erkrankungen und wird in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Beratungsstellen können auch dabei helfen, weitere Unterstützung zu finden.
Psychotherapie behandelt psychische Störungen mit Krankheitswert. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt. Damit die gesetzliche Krankenkasse eine ambulante Psychotherapie bezahlt, muss die Praxis zur Abrechnung mit den Kassen zugelassen sein.
„Psychologin“ oder „Psychologe“ bezeichnet eine Ausbildung in Psychologie. Der Titel bedeutet aber nicht automatisch, dass die Person eine staatliche Zulassung zur Psychotherapie hat, die sogenannte Approbation. Auch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie brauchen eine eigene Erlaubnis. Fragen Sie deshalb nach der Ausbildung und danach, ob die Person Beratung oder Psychotherapie anbietet.
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterstützung passt, müssen Sie sich nicht selbst diagnostizieren. Eine psychotherapeutische Sprechstunde dient dazu, Beschwerden einzuschätzen und passende nächste Schritte zu besprechen.
Welche psychologische Online-Hilfe passt?
Die Kontaktform sagt nicht aus, ob ein Angebot Beratung oder Behandlung ist. Entscheidend ist, wer die Leistung erbringt und was sie umfasst.
| Angebot | Wofür es gedacht ist |
|---|---|
| Video- oder Telefontermin mit einer Fachperson | Je nach Qualifikation und Auftrag psychologische Beratung oder Psychotherapie |
| Beratung per Chat oder E-Mail | Niedrigschwellige Unterstützung, etwa durch Beratungsstellen; nicht automatisch Psychotherapie |
| Selbsthilfeprogramm oder App | Übungen und Informationen zur eigenständigen Nutzung, meist ohne fortlaufende persönliche Behandlung |
| Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) | Eine im offiziellen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistete Anwendung, die bei entsprechendem Anspruch verordnet werden kann |
Eine Plattform für Videoanrufe erfüllt nicht automatisch die Anforderungen an eine geprüfte Gesundheitsanwendung. Für eine DiGA gelten eigene Voraussetzungen. Fragen Sie eine Ärztin, einen Arzt oder eine psychotherapeutische Fachperson, ob eine bestimmte Anwendung zu Ihrem Anliegen passt.
Psychologische Hilfe online finden
Wenn Sie vermuten, dass Sie eine psychische Erkrankung haben, oder eine Psychotherapie suchen, beginnen Sie mit der psychotherapeutischen Sprechstunde. Dafür brauchen Sie keine Überweisung. Über die 116117 können Sie Praxen suchen und Termine vermitteln lassen. Fragen Sie die Praxis, ob sie Videosprechstunden anbietet und ob die Behandlung ganz online oder mit Terminen vor Ort möglich ist.
Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen, können viele Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie per Video anbieten, wenn fachlich nichts dagegenspricht. Die Praxis entscheidet, ob sie Videosprechstunden anbietet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt, das erste Gespräch und die erste probatorische Sitzung möglichst in der Praxis abzuhalten. Probatorische Sitzungen sind vorbereitende Termine. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Behandlung passt.
Wenn es eher um eine Lebensfrage geht, suchen Sie eine Beratungsstelle für Ihr Thema, etwa Familien-, Erziehungs-, Sucht- oder Lebensberatung. Fragen Sie vorher, ob Beratung per Video, Telefon, Chat oder E-Mail möglich ist. Klären Sie auch, ob sie kostenlos oder kostenpflichtig ist und ob sie anonym angeboten wird. Eine kommunale oder gemeinnützige Beratungsstelle kann Sie auch an spezialisierte Hilfen verweisen.
Die Fristen der 116117 gelten für die Vermittlung bestimmter Termine, nicht für den Beginn einer längerfristigen Therapie. Die Terminservicestelle gibt an, dass sie den Termin innerhalb einer Woche vermitteln soll und er höchstens vier Wochen später stattfindet. Für eine Akutbehandlung gelten kürzere Fristen. Bis eine laufende Behandlung beginnt, kann es trotzdem länger dauern, weil Erstgespräch, Diagnostik und weitere Schritte zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden.
Qualifikation und Angebot prüfen
Schauen Sie im Profil nicht nur auf die Berufsbezeichnung. Fragen Sie nach der Ausbildung der beratenden Person und ob sie eine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut hat. Wenn die gesetzliche Krankenkasse zahlen soll, klären Sie auch, ob die Person mit den Kassen abrechnen darf. Fragen Sie außerdem, ob Sie feste Gesprächstermine mit einer Fachperson haben oder vor allem Übungen und schriftliche Inhalte nutzen.
Lassen Sie sich vor der Buchung Ablauf und Kosten erklären. Fragen Sie, wie lange ein Termin dauert, wer Ihre Ansprechperson ist und ob zusätzliche Nachrichten oder Sitzungen kostenpflichtig sind. Klären Sie auch, was passiert, wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern. Ein seriöses Angebot erklärt, welche Leistungen es umfasst und wo seine Grenzen liegen.
Kosten und Wartezeiten
Die gesetzliche Krankenkasse kann eine ambulante Psychotherapie nach den Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie bezahlen, wenn eine zugelassene Praxis sie durchführt und die Voraussetzungen erfüllt sind. Allgemeine Lebens- und Erziehungsberatung bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht. Für private Angebote gibt es keinen einheitlichen Preis in ganz Deutschland. Klären Sie die Gesamtkosten vor dem ersten Termin.
Ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten erstattet, hängt vom Vertrag ab. Fragen Sie vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nach, ob sie die konkrete Leistung übernimmt und welche Unterlagen sie braucht. Prüfen Sie bei einer DiGA, ob sie im offiziellen Verzeichnis steht und wie Sie sie verordnet bekommen oder beziehen können.
Sie können Wartezeiten nur vergleichen, wenn sie sich auf denselben Schritt beziehen. Ein Termin für ein Erstgespräch heißt noch nicht, dass danach eine längerfristige Therapie beginnt. Fragen Sie beim Terminservice und in der Praxis genau nach, welcher Termin vermittelt wird und was danach passiert.
Datenschutz und Krisenhilfe
Fragen Sie bei Videoangeboten, welcher Dienst die Gespräche überträgt und wie die Praxis Ihre Daten schützt. Für Videosprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung gelten technische Anforderungen: Der Videodienst muss entsprechend zertifiziert sein. Die Übertragung muss Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein, sodass nur die Gesprächsteilnehmenden Zugriff auf die Inhalte haben. Gespräche dürfen nur mit Ihrer Einwilligung aufgezeichnet werden. Achten Sie bei Gesundheits-Apps außerhalb des DiGA-Verzeichnisses besonders auf den Datenschutz und darauf, ob die Anbieter Daten weitergeben.
Vereinbaren Sie auch, was Sie zwischen den Terminen tun, wenn es Ihnen schlechter geht. Wenn Sie sich oder andere akut gefährden, ersetzt ein Onlinegespräch keinen Notruf. Rufen Sie in akuter Gefahr die 112. Wenn Sie dringend mit jemandem sprechen möchten, aber keine akute Gefahr besteht, erreichen Sie die TelefonSeelsorge unter 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116 123. Telefon, E-Mail und Chat stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Die Telefonleitungen können zeitweise belegt sein.